Bekanntmachungen

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit - Veröffentlichung einer Handreichung für altrechtliche Waldkörperschaften

Die Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern die Wiederherstellung der Organisations- und Handlungsfähigkeit altrechtlicher Waldkörperschaften. Die Bayerische Forstverwaltung zeigt, wie betroffene Körperschaften die neuen Regelungen einordnen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Waldbewirtschaftung schaffen können. 

Mit der Änderung des Bayerischen Waldgesetzes zum 1. Januar 2026 wurden wichtige Neuregelungen für altrechtliche Waldkörperschaften geschaffen. Bei diesen Waldkörperschaften handelt es sich um historisch gewachsene Gemeinschaften, deren Bestand auf das 17. Bis 19. Jahrhundert zurückreicht und deren Mitglieder zur Nutzung an forstwirtschaftlichen Grundstücken berechtigt sind. Gerade im Hinblick auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die notwendigen Maßnahmen zum Waldumbau ist es entscheidend, dass diese Körperschaften auch heute organisations- und handlungsfähig sind.

Die Gesetzesänderung trägt den besonderen Herausforderungen Rechnung, vor denen altrechtliche Waldkörperschaften stehen. Dazu zählen insbesondere unklare Mitgliedschaftsverhältnisse oder das Fehlen historischer Satzungen. Die neuen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und erleichtern es den betroffenen Waldkörperschaften, ihre Handlungsfähigkeit wiederherzustellen und notwendige Entscheidungen für die Bewirtschaftung ihrer Wälder zu treffen und umzusetzen.

Die Bayerische Forstverwaltung informiert in einer neu veröffentlichten Handreichung über die wesentlichen Änderungen des Bayerischen Waldgesetzes. Sie bietet betroffenen altrechtlichen Waldkörperschaften eine Orientierungshilfe und unterstützt sie dabei, die neuen Regelungen einzuordnen und umzusetzen.

Damit steht den altrechtlichen Waldkörperschaften eine wichtige Hilfestellung zur Verfügung, um bestehende organisatorische Herausforderungen zu bewältigen und die Grundlage für eine zukunftsfähige Bewirtschaftung ihrer Wälder zu schaffen.

Die Handreichung ist als Papierausdruck oder als pdf -Datei über das Waldbesitzerportal abrufbar

 

 

Waldbesitzer Portal
Teilsanierung am Alten Amtshaus in Stockheim abgeschlossen

Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Stockheim eine Teilsanierung am Alten Amtshaus durchgeführt. Im Zuge der Arbeiten erfolgte ein Renovierungsanstrich im Bereich der Tore, Türen und Fenster. Zudem wurden Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten im Bereich des historischen Verputzes sowie der historischen Fassadengestaltung durchgeführt.

Mit diesen Maßnahmen leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des historischen Gebäudes und zur nachhaltigen Sicherung seiner Bausubstanz.

Zur finanziellen Unterstützung der Sanierung wurden Förderanträge bei der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken, dem Landesamt für Denkmalpflege sowie dem Landratsamt Rhön-Grabfeld gestellt, um den Eigenanteil der Gemeinde zu reduzieren.

Die Gemeinde Stockheim bedankt sich herzlich für die gewährte Unterstützung.

 

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in der Gemeinde Stockheim

Im Frühjahr 2026 wird die Gemeinde Stockheim die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten lassen.

Diese Maßnahme wird vom Bund unter dem Förderkennzeichen 67K25877 und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert.
Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wird eine Stromverbrauchsreduktion und eine CO2-Einsparung erzielt.

Die Gemeinde freut sich über die Modernisierung der Straßenbeleuchtung.

Stockheim, den 13.01.2026

Martin Link
1. Bürgermeister

            

Mittagsbetreuung an der Malbach-Grundschule Mellrichstadt Schuljahr 2026/2027

Der Schulverband Grundschule Mellrichstadt bietet an der Malbach-Grundschule für das Schuljahr 2026/2027 wieder eine Mittagsbetreuung an.

Hier gelangen Sie zu den vollständigen Informationen
Wasser Härtegrad im VG Bereich

Vollzug der Trinkwasserverordnung für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung
Winterliches Räumen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Gehbahnen

Die Jahreszeit gibt Anlass, unsere Bürger im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt nochmals darauf hinzuweisen.

Hier gelangen Sie zur vollständigen Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
  • Vollzug der Wassergesetze;
  • Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes (WZV) „Mellrichstädter Gruppe“;
  • Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes in den Gemarkungen Mellrichstadt, Oberstreu, Mittelstreu, Stockheim und Ostheim v.d.Rhön

für die sog. „Mittelstreuer Quellen“, Fl. Nr. 1068/0 in der Gemarkung Mittelstreu 

Hier gelangen Sie zur Bekanntmachung
Schlussfeststellung

Flurneuordnung Eußenhausen 3
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

 

Das Verfahren Eußenhausen 3 wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3 sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elek-tronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! 

Hinweis:

 

Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 31.03.2025 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 

(www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php)

 

Würzburg, 13.03.2025

gez. Jürgen Eisentraut

Behördenleiter

Geänderte Verfahrensvorschriften für Baugenehmigungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Bauanträge und baurechtliche Vorbescheidsanträge direkt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld und nicht wie bisher über die Gemeinde eingereicht werden. Hintergrund ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung und die Aufnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld in die Digitale Bauantragsverordnung.

Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auch digital mit einem elektronischen Nutzerkonto über das BayernPortal gestellt werden. Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Online-Assistenten eingerichtet.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, beim Landratsamt Rhön-Grabfeld Anträge in Papierform einzureichen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung in Papierform müssen allerdings wie bisher bei den Gemeinden vorgelegt werden, weil die Gemeinde entscheidet, ob am Landratsamt ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Die beim Landratsamt eingegangenen Papierunterlagen werden erfasst und geprüft. Anschließend wird die Standortgemeinde umgehend über die Antragstellung informiert und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben sowie über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu entscheiden. Die Gemeinden sind somit wie bisher in den Entscheidungsprozess eingebunden.

Das Landratsamt kann parallel mit der Antragsbearbeitung beginnen und die erforderlichen Fachstellen beteiligen. Hierdurch soll sich die Bearbeitungszeit verkürzen.

Bauberatungen erfolgen wie bisher sowohl beim Landratsamt als auch bei den Gemeinden.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer papierlosen und effizienten Verwaltung.

Bauantrag-Tabelle