Bekanntmachungen

Vollzug der Wassergesetze

Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze

Versickern von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Grasberg II“ in der Gemarkung Stockheim in das Grundwasser durch die Gemeinde Stockheim

Az. 4.2.3-64212-29-2023/22

Die Gemeinde Stockheim beantragte am 06.04.2023 unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für das Versickern von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Grasberg II“ in das Grundwasser.

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld beabsichtigt, dem o. g. Antrag vorbehaltlich etwaiger Einwendungen zu entsprechen.

Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 04. November 2024 bis 03. Dezember 2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, im Bürgeramt während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr und Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) aus.

Daneben können sowohl die Unterlagen als auch die vorliegende Bekanntmachung in der Zeit vom 04. November 2024 bis einschließlich 03. Dezember 2024 über folgende Adresse abgerufen werden:

https://www.gemeinde-stockheim.de/buergerservice/bekanntmachungen

Jede Person, deren Belange berührt werden, sowie Vereinigungen im Sinne des Art. 74 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamts Rhön-Grabfeld einzulegen, können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen das Vorhaben erheben bzw. Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben; die Einwendungen bzw. Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt oder beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale (2. Stock, Zi.-Nr. 346) vorzubringen.

Die Erhebung von Einwendungen oder die Abgabe der Stellungnahme einer Vereinigung im Sinne des Art. 74 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes durch einfache E-Mail ist nicht zulässig.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des Art. 74 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die abschließende Entscheidung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld einzulegen.

Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen bzw. rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des Art. 74 Abs. 4 Satz 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird nach Ablauf der Einwendungsfrist in einem Erörterungstermin beraten. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden gesondert von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Falls mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, kann die gesonderte Benachrichtigung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Wer Einwendungen vorgebracht oder Stellungnahmen abgegeben hat, wird über die Entscheidung über die Einwendungen oder Stellungnahmen gesondert benachrichtigt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen oder Stellungnahmen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Gemeinde Stockheim
gez. Link

1. Bürgermeister

Flurneuordnung Mellrichstadt 3

Bekanntmachung einer Auslegung in einem Amtsblatt
Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Stadt Mellrichstadt
Gemeinde Hendungen
Gemeinde Oberstreu
Gemeinde Stockheim

Flurneuordnung Mellrichstadt 3
Gemeinde Hendungen und Stockheim, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Mellrichstadt 3

Bekanntmachung

Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.

Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft Mellrichstadt 3 hat am 23.09.2024 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt, vom 02.12.2024 mit 16.12.2024 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Mellrichstadt, 14.10.2024

gez. Michael Kraus
1. Bürgermeister, Stadt Mellrichstadt

gez. Florian Liening-Ewert
1. Bürgermeister, Gemeinde Hendungen

gez. Stefan Kießner
1. Bürgermeister, Gemeinde Oberstreu

gez. Martin Link
1. Bürgermeister, Gemeinde Stockheim

Zusammenlegung Eußenhausen 3

Bekanntmachung einer Auslegung in einem Amtsblatt
Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Stadt Mellrichstadt
Gemeinde Hendungen
Gemeinde Oberstreu
Gemeinde Stockheim

Zusammenlegung Eußenhausen 3
Gemeinde Stockheim, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld

Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3

Bekanntmachung

Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.

Der Zusammenlegungsplan steht unanfechtbar fest. Die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind fertig gestellt und abgerechnet. Die Förderung mit öffentlichen Mitteln ist abgeschlossen.

Die Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Eußenhausen 3 hat am 07.10.2024 einen Verwendungsnachweis über die Finanzierung der Ausführungskosten erstellt. Er ist in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt, vom 02.12.2024 mit 16.12.2024 ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Mellrichstadt, 14.10.2024

gez. Michael Kraus
1. Bürgermeister, Stadt Mellrichstadt

gez. Florian Liening-Ewert
1. Bürgermeister, Gemeinde Hendungen

gez. Stefan Kießner
1. Bürgermeister, Gemeinde Oberstreu

gez. Martin Link
1. Bürgermeister, Gemeinde Stockheim