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Ausbau der Breitbandversorgung - Verfahren 2
Die Gemeinde Stockheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen nochmals signifikant aufzuwerten.
Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.
Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Stockheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.
Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.
Verfahrens- / Förderfortschritte:
8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 03.04.2017)
7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 03.04.2017)
6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 03.04.2017)
5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 13.09.2016)
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 26.04.2016)
3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 26.04.2016)
2. Markterkundung - Bekanntmachung (15.03.2016)
1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (15.03.2016)
Veröffentlichung vom 03.04.2017
Fördersteckbrief
Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Fördersteckbrief der Gemeinde Stockheim
Stockheim, den 03.04.2017
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 03.04.2017
Kooperationsvertrag
Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH
Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 29.11.2016 unterzeichnet.
Von links hinten: Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Günther Pichlmaier (Corwese), Herr Erwin Rieger (Deutsche Telekom), Herr Landrat Thomas Habermann, Herr Armin Müller (Deutsche Telekom), Herr Klaus Markert (Deutsche Telekom)
Von links vorne: Frau Bürgermeisterin Agathe Heuser-Panten (Stadt Fladungen), Herr Bürgermeister Friedolin Link (Gde. Hausen), Herr Bürgermeister Marin Link (Gde. Stockheim)
Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Stockheim finden Sie hier:
Stellungnahme der Gemeinde Stockheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages
Stockheim, den 03.04.2017
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 03.04.2017
Zuwendungsbescheid
Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 10.03.2017 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Martin Link überreicht.
Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Martin Link, Herr Staatssekretär Albert Füracker
Stockheim, den 03.04.2017
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 13.09.2016
Auswahlverfahren - Ergebnis
Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Gemeinde Stockheim hat innerhalb der Angebotsfrist lediglich ein Angebot von einem Netzbetreiber erhalten, welcher im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurde.
Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim in seiner Sitzung vom 06.09.2016 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Die Gemeinde Stockheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Die von der Telekom Deutschland GmbH ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft. Die Prüfungsfeststellung wurde durch den Netzbetreiber nachvollziehbar aufgeklärt, sodass dieses Angebot als plausibel angesehen werden kann. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden.
Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:
Stockheim, den 13.09.2016
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 26.04.2016
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Die Gemeinde Stockheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Stockheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 31.05.2016, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle
Gemeinde Stockheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Frank Scheinig
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.
Stockheim, den 26.04.2016
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 26.04.2016
Markterkundungsverfahren - Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014
Die Gemeinde Stockheim hat im Zeitraum vom 15.03.2016 bis zum 22.04.2016 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Die Gemeinde Stockheim setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:
Erschließungsgebiet nach der Markterkundung
Stockheim, den 26.04.2016
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 15.03.2016
Markterkundung - Bekanntmachung
Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Stockheim gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:
1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,
2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und
3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:
Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 22.04.2016 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Stockheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Frank Scheinig
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Stockheim, den 15.03.2016
Martin Link
1. Bürgermeister
Veröffentlichung vom 15.03.2016
Ergebnis der Bestandsaufnahme
Darstellung der Ist-Versorgung in den auszubauenden Ortsbereichen
Die Gemeinde Stockheim hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet für den Ausbau der aktuell noch unterversorgten Ortsbereiche festgelegt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung dieser Ortsbereiche in der folgenden Karte dargestellt:
Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat
Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterladen und detailiert betrachten.
Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:
Download (Mbit/s)
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<= 15 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
16 Mbit/s Down / 1 Mbit/s Up |
>= 30 Mbit/s Down / 2 Mbit/s Up |
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Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | |
Vorläufiges Erschließungsgebiet | X | X | X |
Stockheim, den 15.03.2016
Martin Link
1. Bürgermeister