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Ausbau der Breitbandversorgung

 

Die Gemeinde Stockheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, die Breitbandversorgung in den aktuell noch unterversorgten Ortsbereichen signifikant zu verbessern.

Der Freistaat Bayern begünstigt diese Bestrebungen durch ein Förderprogramm (Breitbandrichtlinie – BbR), welches das Ziel verfolgt, sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und hohen Upload-Bandbreiten voranzutreiben.

Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogrammes wird die Gemeinde Stockheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 28.10.2015)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 28.10.2015)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 28.10.2015)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 19.05.2015)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 28.01.2015)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 28.01.2015)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 02.12.2014)

1. Ergebnis der Bestandsaufnahme (Veröffentlichung vom 02.12.2014)

 


Veröffentlichung vom 28.10.2015

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:


Fördersteckbrief der Gemeinde Stockheim

 

Stockheim, den 28.10.2015
 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 28.10.2015

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 11.08.2015 unterzeichnet.

 

Hinten von links: Herr stellv. Landrat Josef Demar (Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Michael Gstädtner (Telekom Deutschland GmbH), Herr Klaus Markert (Telekom Deutschland GmbH), Herr Frank Reichert (Landkreis Rhön-Grabfeld), Herr Reinhold Heß (VGem Saal an der Saale)
Vorne von links: Herr Bürgermeister Emil Sebald (Gemeinde Großeibstadt), Herr Bürgermeister Norbert Bauer (Markt Saal an der Saale), Herr Bürgermeister Martin Link (Gemeinde Stockheim), Herr Bürgermeister Thomas Bruckmüller (Gemeinde Wollbach)

 

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen wurden. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Stockheim finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Stockheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Stockheim, den 28.10.2015

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


 Veröffentlichung vom 28.10.2015

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 13.10.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Martin Link überreicht.

 

Herr Finanzminister Dr. Markus Söder, Herr Bürgermeister Martin Link, Herr Staatssekretär Albert Füracker

 

Stockheim, den 28.10.2015

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 19.05.2015

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung


Der Gemeinde Stockheim lagen innerhalb der Angebotsfrist insgesamt zwei Angebote von Netzbetreibern vor, welche im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbes zum Vergabeverfahren zugelassen wurden.

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim in seiner Sitzung vom 28.04.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die von dieser Gesellschaft ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke wurde durch das Bay. Breitbandzentrum nach Ziffer 5.6 Abs. 2 der BbR überprüft und als plausibel erachtet. Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur kann abgesehen werden, da die §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 unverändert aus dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Vertragsmuster übernommen werden.

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständige Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Stockheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

 

Stockheim, den 19.05.2015

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 28.01.2015

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Die Gemeinde Stockheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie -BbR- (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung der Bewerber geprüft und anschließend bis zu drei geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Stockheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.

 

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier:

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 06.03.2015, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Stockheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Frank Scheinig
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt

schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen.

 

Stockheim, den 28.01.2015

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 28.01.2015

 

Markterkundungsverfahren - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014

 

Die Gemeinde Stockheim hat im Zeitraum vom 02.12.2014 bis zum 12.01.2015 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Stockheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Gemeinde Stockheim setzt das Verfahren mit folgendem (geänderten) Erschließungsgebiet fort:

Erschließungsgebiet nach der Markterkundung

 

Stockheim, den 28.01.2015

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 02.12.2014

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß Nr. 4.3 ff. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14

 

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Stockheim gemäß Nr. 4.3 ff. BbR die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

1. Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen,

2. zur dokumentierten Ist-Versorgung und

3. zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.

 

Die vollständige Anfrage an die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber und Investoren finden Sie hier:

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

 

Die Netzbetreiber, Infrastrukturinhaber bzw. Investoren werden darum gebeten, ihre dahingehende Stellungnahme bis spätestens zum 12.01.2015 an folgende Adresse zu richten:

Gemeinde Stockheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Frank Scheinig
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt


Vielen Dank für Ihre Mühe!

 

Stockheim, den 02.12.2014

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 02.12.2014

 

Ergebnis der Bestandsaufnahme

Darstellung der Ist-Versorgung im Bereich der Gemeinde Stockheim


Im Rahmen des formellen Förderverfahrens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.11.2014 ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt und dem Einstieg in das Förderverfahren zugestimmt. Das festgelegte Gebiet ist zusammen mit der aktuellen Ist-Versorgung in diesem Ortsbereich in der folgenden Karte dargestellt:

 

 

Darstellung der Ist-Versorgung im PDF-Dateiformat

Durch einen Klick auf die Karte bzw. den vorstehenden Link können Sie die Darstellung der Ist-Versorgung als PDF-Datei herunterlagen und detailiert betrachten.

 

Tabellarische Darstellung des Ergebnisses der Bestandsaufnahme im vorläufig festgelegten Erschließungsgebiet:

Download (Mbit/s)

 

 

<= 15 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

16 Mbit/s Down /

1 Mbit/s Up

>= 30 Mbit/s Down /

2 Mbit/s Up

Ja Nein z.T. Ja Nein z.T. Ja Nein z.T.
Vorläufiges Erschließungsgebiet X       X     X  

 

Stockheim, den 02.12.2014

 

Martin Link
1. Bürgermeister

 



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