Direkt-Link zum Seiteninhalt Sehhilfe wieder ausschalten
Logo
 


Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)


Die Gemeinde Stockheim ist bestrebt, ideale Rahmenbedingungen für ihre Gewerbebetriebe sowie ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Zur hierfür notwendigen Infrastruktur gehört in der heutigen Zeit natürlich auch ein leistungsfähiger Internetanschluss. Es ist deshalb geplant, den Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse voranzutreiben. Zur Finanzierung dieses Ausbaus sollen Fördermittel nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Anspruch genommen werden.


Bei den Bemühungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sowie der Umsetzung des hierfür aufgelegten Förderprogramms wird die Gemeinde Stockheim durch die Corwese GmbH und den Landkreis Rhön-Grabfeld (Stabsstelle Kreisentwicklung) unterstützt.

Im Rahmen des zu durchlaufenden Förderverfahrens sind diverse Verfahrensschritte und Veröffentlichungen vorzunehmen, welche stets auf dieser Webseite dokumentiert bzw. publiziert werden.

 

Verfahrens- / Förderfortschritte:

8. Fördersteckbrief (Veröffentlichung vom 22.08.2022)

7. Kooperationsvertrag (Veröffentlichung vom 22.08.2022)

6. Zuwendungsbescheid (Veröffentlichung vom 25.07.2022)

5. Auswahlverfahren - Ergebnis (Veröffentlichung vom 08.06.2022)

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung (Veröffentlichung vom 08.07.2021)

3. Markterkundung - Ergebnis (Veröffentlichung vom 08.07.2021)

2. Markterkundung - Bekanntmachung (19.03.2021)

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet (19.03.2021)

 


Veröffentlichung vom 22.08.2022

 

Fördersteckbrief

Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) finden Sie hier:
 

Fördersteckbrief der Gemeinde Stockheim

 

Stockheim, den 22.08.2022


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 22.08.2022

 

Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Breitbandausbauvertrages zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH

 

Der Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zwischen der Gemeinde Stockheim und der Telekom Deutschland GmbH wurde am 29.07.2022 unterzeichnet.


Von links: Martin Link (1. Bürgermeister der Gemeinde Stpckheim), Christian Kolodziej (Deutsche Telekom Technik GmbH)
Foto: Louisa Rosin (Landkreis Rhön-Grabfeld)

 

Von einer Vorlage des Breitbandausbauvertrages bei der Bundesnetzagentur konnte abgesehen werden, da keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Musterkooperationsvertrag (Wirtschaftlichkeitslücke) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsunterlagen keine diesbezüglichen Änderungen ergeben. Die dahingehende Stellungnahme der Gemeinde Stockheim finden Sie hier:

Stellungnahme der Gemeinde Stockheim zum Abschluss des Kooperationsvertrages

 

Stockheim, den 22.08.2022


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 25.07.2022

 

Zuwendungsbescheid

Eingang des Förderbescheides nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie

 

Der Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 22.07.2022 durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an Herrn Bürgermeister Martin Link überreicht.
 


Herr Finanzminister Albert Füracker, Herr Bürgermeister Martin Link

 

Stockheim, den 25.07.2022


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 08.06.2022

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Veröffentlichung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Gemeinderat der Gemeinde Stockheim das Ausbauangebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt wird.

Die Gemeinde Stockheim beabsichtigt deshalb, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt.
 

Die Bekanntmachung zur vorgesehenen Auswahlentscheidung finden Sie hier:

Bekanntmachung der Gemeinde Stockheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Stockheim, den 08.06.2022


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 08.07.2021

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

Die Gemeinde Stockheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat die Gemeinde Stockheim die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Die Gemeinde Stockheim behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
 

Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:

 

* Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Stockheim beinhaltet, darf diese nach den Vorgaben der Bayerischen Vermessungsverwaltung nicht ohne Zugangsschutz veröffentlicht werden. Ein Download der Adressliste ist deshalb nur über einen passwortgeschützten Link möglich. Zur Übermittlung des Passwortes für den geschützten Download-Link sind die Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch die Unterzeichnung der verlinkten Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Die mit dem Namen und der Adresse Ihrer Gesellschaft bzw. Organisation ergänzte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung ist an die E-Mail-Adresse  zu versenden. Das Passwort für den geschützten Download-Link wird Ihnen anschließend zeitnah per E-Mail übermittelt.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 23.08.2021, 10:00 Uhr bei der Kontaktstelle

Gemeinde Stockheim
℅ VGem Mellrichstadt
Herrn Bürgermeister Martin Link
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt


schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 1-facher Fertigung einzureichen.

 

Stockheim, den 08.07.2021


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 08.07.2021

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Die Gemeinde Stockheim hat im Zeitraum vom 19.03.2021 bis zum 30.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Stockheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
 

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

 

Stockheim, den 08.07.2021


Martin Link
1. Bürgermeister

 


Veröffentlichung vom 19.03.2021
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198



Barrierefreiheit

Anschrift
Gemeinde Stockheim
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt

Tel 09776 608-0
Fax 09776 608-47


Gemeinde Stockheim

Hauptstr. 4
97638 Mellrichstadt

 

Tel 09776 608-0

Fax 09776 608-66

Mail mail@vg-mellrichstadt.de

Öffnungszeiten VG Mellrichstadt

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. Di. und Do.   13:30 - 16:00 Uhr
Bürgeramt  
Mo. Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. Fr.

08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:30 Uhr